Frauen für Gewaltschutz

Die Aktion am Dienstag, 25.10.2022 vor der Niedersächsischen Staatskanzlei bildete den Startschuss unserer Arbeit als Initiative.

Pünktlich zu den Koalitionsverhandlungen der aktuellen niedersächsischen Regierung zwischen SPD und Bündnis90/dieGRÜNEN riefen wir zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention auf und tauschten an diesem Tag endlich unsere Ohnmacht gegen Mut:

Ohnmacht durch niederschmetternde Erfahrungen aus jahrelangen Gerichtsverfahren gegen uns, den Kampf um unsere Kinder und Enkel und die bis heute nicht umgesetzte Istanbul-Konvention und deren Folgen.

Hin zu Mut, vor Politik und Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass es sich nicht um wahllose Einzelfälle von Müttern handelt, denen eben „aus guten Gründen“ von „Vater Staat“ das Sorgerecht entzogen wurde, die Kinder zum gewalttätigen anderen Elternteil wechseln mussten.

Um ein deutliches Zeichen zu setzen, holten wir uns Hilfe aus dem sozialen Netzwerk und sammelten in kurzer Zeit über 60 Erfahrungsberichte von weiteren Betroffenen aus Niedersachsen und der gesamten Bundesrepublik Deutschland, die wir gemeinsam mit weiteren mutigen betroffenen Müttern und in der Thematik erfahrenen Fachkräften bei unserer Kundgebung überreichten.

Die niedersächsische Regierungssprecherin als auch die Landtagsabgeordnete und Frauenbeauftragte Dr. T. Meyer zeigten große Betroffenheit und Interesse an der Thematik. Und egal, ob die Aktion das Folgende angestoßen oder eine vorhandene offene Tür weiter geöffnet hat: Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen, zudem wurde uns seitens der Regierungssprecherin versprochen, dass in Niedersachsen ein aus juristischen Fachleuten bestehendes Gremium eingerichtet werden sollte, dass familienrechtliche Beschlüsse prüfen könnte.

Fakt ist, dass die vielen persönlichen Berichte, die an die niedersächsische Regierung übergeben wurden, eine Tatsache verdeutlichen:

Institutionelle Gewalt an Müttern und deren Kindern ist alles andere als ein Einzelfall. Durch die Übergabe wurde auf die unzureichende Arbeit von familiengerichtlichen Institutionen aufmerksam gemacht, die nach wie vor die Istanbul-Konvention (IK) nicht umsetzen und dabei ganze Familien, vor allem Kinder, in psychische Notlagen bringen und ihre seelische und teilweise auch körperliche Gesundheit gefährden. In den Berichten wird von gewaltvollen Mutter-Kind-Trennungen und »Umplatzierungen« der Kinder zum (mutmaßlichen) Täter berichtet, von Druck und Erpressungen der Frauen im Gerichtssaal, von fehlenden Schutzmöglichkeiten für von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern, von Umgangsrechten der Väter, die regelmäßig den Gewaltschutz von Müttern und Kindern brechen.

Die Erfahrungsberichte spiegeln damit die Erkenntnisse der in 2021 erschienen Studie des Soziologen Dr. Hammer und des erstmals in Deutschland erschienen GREVIO-Berichts – Bericht eines Expert*innenkomitees zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention wider. Weitere Informationen zur Studie unter (https://www.familienrecht-in-deutschland.de )

Bilder by Paul Hansen, Hannover

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